Der dringende Tatverdacht des Raubes stützt sich massgeblich auf die bei einer summarischen Prüfung zurzeit als glaubhaft erscheinenden Aussagen des Opfers sowie seines Begleiters F.________ anlässlich deren Einvernahmen vom 20. Oktober 2023 und 4. Dezember 2023, welche in den wesentlichen Punkten wie der Anzahl Männer der fraglichen Gruppe und der gewaltsamen Auseinandersetzung mit dem Opfer übereinstimmende Angaben gemachten haben, sowie auf den Wahrnehmungsbericht des Polizisten G.________ vom 22. November 2023 und dessen Aussagen anlässlich seiner staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 12. Dezember 2023. Das Opfer und F.___