3.4 Der Beschwerdeführer bringt dagegen im Wesentlichen vor, die Aussagen des Opfers stellten das massgebliche Beweismittel dar. Dieses habe anlässlich der delegierten Einvernahme vom 4. Dezember 2023 bei der Durchführung der Fotovorweisung unaufgefordert ausgesagt, dass die Nr. 7, d.h. der Beschwerdeführer,