Die wesentlichen Punkte, d.h. ein Angriff durch mehrere Männer, deren Verfolgung durch das Opfer und seinen Begleiter und die Beobachtungen der Polizei sind nicht in Zweifel zu ziehen. Die Differenzen in den Aussagen des Opfers untereinander und zu denjenigen seines Begleiters vermögen angesichts des Umstandes, dass das Opfer zum Tatzeitpunkt unter Alkoholeinfluss stand und sich der Sachverhalt um rund 21.00 Uhr verwirklichte, d.h. unter eingeschränkten Lichtbedingungen, nicht klar verdachtsauflösend zu wirken.