Vor diesem Hintergrund besteht auch ohne das Erkennen auf der Fotoverweisung des Beschuldigten als Täter durch das Opfer eine genügende Indizienkette, um weiterhin von einem dringenden Tatverdacht auszugehen. Der Umstand, dass das Opfer den Beschuldigten nach Vorlage der Fotodokumentation explizit als Täter ausschloss, vermag diesen dringenden Tatverdacht in Beachtung der genannten Indizienkette nicht in Frage zu stellen. Die wesentlichen Punkte, d.h. ein Angriff durch mehrere Männer, deren Verfolgung durch das Opfer und seinen Begleiter und die Beobachtungen der Polizei sind nicht in Zweifel zu ziehen.