Polizist H.________ musste zunächst das Fahrzeug sichern, während Polizist G.________ das Auto vorher verliess und Richtung der fraglichen Männer losging. Insgesamt ist zu folgern, dass ein dringender Tatverdacht gegen den Beschuldigten in Bezug auf Raub, evtl. Tätlichkeit und Diebstahl, klarerweise gegeben ist.