Der Bezug der Geschehnisse zum Beschuldigten ergibt sich insbesondere aufgrund der Beobachtungen der kurz nach der Tat herbeigerufenen Polizeibeamten, welche nicht nur den vom Opfer und einem Begleiter verfolgten Beschuldigten nach dessen kurzer Flucht anhielten. Einer der Polizeibeamten beobachtete, wie der Beschuldigte während dem Entfernen vor der Polizei drei Mobiltelefone auf eine «Halfpipe» legte, wobei es sich bei einem dieser Geräte um dasjenige des Opfers handelte (vgl. Berichtsrapport vom 22. November 2023 des Polizeibeamten G.________).