3 3.3 Das Zwangsmassnahmengericht begründet den dringenden Tatverdacht wegen Raubes im angefochtenen Entscheid wie folgt: Im Rahmen der Haftanordnung vom 23. November 2023 führte das kantonale Zwangsmassnahmengericht in Bezug auf den dringenden Tatverdacht das Folgende aus: