Danach rannte B1 sowie auch B2 [J.________] und B3 [unbekannte Täterschaft] trotz «Stopp Polizei»-Zurufen in verschiedene Richtungen weg. B1 konnte durch den zweiten Polizisten und nach einer kurzen Flucht angehalten und arretiert werden […]. Es konnte in Erfahrung gebracht werden, dass es sich bei den vor Ort durch B1 deponierten Mobiltelefone einerseits um dasjenige des Opfers und andererseits um dasjenige von B1 (gemäss dessen Aussagen) sowie um eines ohne bis dato bekannten Eigentümers handelte. Dieselben Polizisten, welche B1 anhalten konnten, konnten kurze Zeit später auf der D.________(Örtlichkeit) B2 sichten. Sie konnten danach B2 widerstandslos anhalten […].