1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Raubes, evtl. Tätlichkeit und Diebstahls. Am 23. November 2023 ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) Untersuchungshaft für eine Dauer von zwei Monaten an, d.h. bis am 19. Januar 2024. Dieser Entscheid wurde nicht angefochten. Am 6. Dezember 2023 stellte der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt A.________, bei der Staatsanwaltschaft ein Haftentlassungsgesuch.