Schliesslich liegen zum besagten Alkoholkonsum an besagtem Wochenende vom 28./29. Oktober 2023 einzig die Aussagen des Beschwerdeführers vor. Demnach soll dieser am 28. Oktober 2023 während einer Zeitspanne von ca. 16.00 Uhr bis ca. 22.00 Uhr insgesamt sechs Bier à 0.5 Liter getrunken haben. Am 29. Oktober 2023 um ca. 01.30 Uhr sei es zum Geschlechtsverkehr gekommen. Den Akten lässt sich entnehmen, dass der Beschwerdeführer