Auch Dr. med. D.________ erachtete die Erfolgsaussichten bis zum Ende der stationären Massnahme grundsätzlich intakt und sah sich zum Zeitpunkt der Gutachtenserstellung nicht veranlasst, eine Empfehlung für eine weitere stationäre Massnahme auszusprechen (pag. 669 f.). Dass sich diese Ansicht gemäss Telefonnotiz vom 15. November 2023 geändert haben soll, vermag – wie vorab bereits erwähnt – einer gutachterlichen Stellungnahme derzeit nicht zu genügen. Schliesslich liegen zum besagten Alkoholkonsum an besagtem Wochenende vom 28./29. Oktober 2023 einzig die Aussagen des Beschwerdeführers vor.