Nach der Disziplinierung betreffend das Wochenende vom 28/29. Oktober 2023 habe sich die Einschätzung der BVD massgeblich verändert. Der Beschwerdeführer habe nicht nur massiv und bewusst Alkohol konsumiert, sondern sich zudem zu einer ihm fremden Frau nach Hause begeben, wo es zum Geschlechtsverkehr kam. Diese Ausgangslage sei höchst deliktsrelevant und erfülle zwei der drei zentralen Risikofaktoren (Alkohol, Wut, Triebdruck; pag. 944). Seitens des Massnahmenzentrums E._