Mit Verfügung vom 8. November 2023 attestieren die BVD dem Beschwerdeführer einen beeindruckenden Vollzugsverlauf. Sie halten fest, dass der Beschwerdeführer die Bereitschaft aufgebracht habe, sich zumindest vordergründig ernsthaft mit den Hintergründen seiner Anlasstat auseinanderzusetzen und dabei auch schambehaftete Thematiken detailliert anzugehen und zu benennen. Während des gesamten Verlaufs sei es zu keinen schweren risikorelevanten Vorkommnissen gekommen. Risikosituationen habe der Beschwerdeführer ansprechen und in der Therapie bearbeiten können.