Im Protokoll der Vollzugsplansitzung des Massnahmenzentrums E.________ vom 29. Juni 2023 wird sodann festgehalten, dass sich hinsichtlich der Störung der Persönlichkeitsentwicklung die Ausprägung der Symptomatik während des Massnahmenverlaufs reduziert habe, so dass diese für das Vollbild einer Persönlichkeitsentwicklungsstörung aktuell nicht mehr in ausreichendem Mass vorhanden sei. Festgehalten wird deshalb einzig eine Störung durch Alkohol (schädlicher Gebrauch, ICD-10: F10.1; pag. 873). Am 15. November 2023 fand eine Telefonkonferenz zwischen Dr. med. D.________ und Frau H.________ sowie Frau I.________ der BVD statt.