7 führer eine Störung durch Alkohol, mindestens ein schädlicher Gebrauch (ICD-10 F10.1) diagnostiziert. Weiter wurde festgehalten, dass die Persönlichkeitsentwicklung des Beschwerdeführers im Bereich «Umgang mit und Bewältigung von negativen Gefühlen und aggressiven Impulsen» auffällig und nicht altersentsprechend sei. Eine Persönlichkeitsstörung wurde dem Beschwerdeführer dagegen nicht diagnostiziert (pag. 133). Im Vergleich dazu stellte Dr. med. D.______