Mit Verfügung vom 22. November 2023 wurde der Beschwerdeführer per 25. November 2023 vorläufig festgenommen und angeordnet, dass er mit Erreichen der Höchstdauer der Massnahme in den F.________ eingewiesen werde. Am 23. November 2023 stellten die BVD beim Zwangsmassnahmengericht den Antrag auf Anordnung von Sicherheitshaft, welche mit Entscheid vom 11. Dezember 2023 bis zum 24. Februar 2024 angeordnet wurde. Gemäss Art. 62c Abs. 3