Die Stellungnahmen von Herrn A.________ lassen keineswegs darauf schliessen, dass er die Tragweite seines Handelns abschätzen kann, und stellen in Frage, inwieweit er die risikorelevanten Aspekte wirklich verstanden hat». Der Beschwerdeführer hält fest, dass von Seiten der BVD und / oder Psychiater niemand mit ihm über den Vorfall vom 28./29. Oktober 2023 gesprochen habe. Einzig die Mitarbeiter und Therapeuten des Massnahmenzentrums hätten mit ihm über dieses Wochenende gesprochen. In genauer Kenntnis des Vorfalles hielten sie an ihrer Empfehlung, den Beschwerdeführer bedingt aus der Massnahme nach Art. 61 StGB zu entlassen und einzig die Massnahme gemäss Art.