63 StGB hingegen weitergeführt werde. Bis zum Vorfall vom 28./29. Oktober 2023 sei der Beschwerdeführer mit seinem beeindruckenden Vollzugsverlauf damit auf bestem Weg gewesen, die Ziele der Massnahme vollumfänglich zu erreichen. Wie die BVD in Absatz 2 von Ziffer 1.8 der Verfügung vom 8. November 2023 festhielten, habe lediglich die Disziplinierung betreffend das Wochenende vom 28./29. Oktober 2023 die Einschätzung der BVD (grundsätzlich) verändert.