__ gewesen sein soll. In Anbetracht der ins Recht gelegten Unterlagen zum Vorfall vom 28./29. Oktober 2023 und der gegenwärtigen gutachterlichen Einschätzungen und Empfehlungen ist demgegenüber mit dem Amt für Justizvollzug einig zu gehen, dass es, gesamthaft betrachtet, zum jetzigen Zeitpunkt als hinreichend wahrscheinlich erscheint, dass gegenüber A.________ – wenn auch für eine eingeschränkte Dauer von 1 bis 2 Jahren – eine stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 StGB angeordnet werden wird.