_ ergibt sich vorliegend in Anbetracht der jüngsten Geschehnisse im Wesentlichen aus dem Umstand, dass, wie das Amt für Justizvollzug unter Bezugnahme auf die Vorabstellungnahme von Dr. D.________ vom 15. November 2023 zutreffend dafürhält, A.________ dringend auf eine weitergehende therapeutische Behandlung der Persönlichkeitsentwicklungsstörung und der Suchtproblematik sowie auf ein weiterführendes engmaschiges Setting mit entsprechendem Helfernetz angewiesen zu sein scheint, um die Anforderungen und Risikosituationen im Alltag zu überwinden und sein Risikomanagement festigen zu können.