Es wurde festgestellt, dass die Massnahme am 25. November 2019 vorzeitig angetreten wurde. 1.2 Am 23. November 2023 stellte das Amt für Justizvollzug des Kantons Bern, Be- währungs- und Vollzugsdienste (nachfolgend: BVD), beim Kantonalen Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) den Antrag, es sei bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Gerichtsentscheids im Nachverfahren gemäss Art. 363 ff. der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) Sicherheitshaft anzuordnen, eventualiter sei das aktuelle Massnahmensetting in Form von Ersatzmassnahmen anzuordnen.