1. 1.1 Das Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Regionalgericht) verurteilte A.________ (Verurteilter/Beschwerdeführer, nachfolgend: Beschwerdeführer) am 5. Februar 2020 wegen Vergewaltigung (qualifiziert), sexueller Nötigung (qualifiziert und mehrfach), Gefährdung des Lebens, Hausfriedensbruchs, Diebstahls (geringfügig) und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten, einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 30.00, einer Verbindungsbusse von CHF 150.00 sowie einer Übertretungsbusse von CHF 150.00. Gleichzeitig wurde eine stationäre Massnahme für junge Erwachsene nach Art.