1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung des Regionalgerichts Bern- Mittelland vom 13. Dezember 2023 (PEN 23 303) wird aufgehoben und wie folgt korrigiert (Ziffer 2): Der Antrag von Rechtsanwalt B.________ vom 4. Dezember 2023 auf Bewilligung des vorzeitigen Strafantritts für A.________ wird gutgeheissen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘200.00, trägt der Kanton Bern. 3. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers wird am Ende des Verfahrens durch das Berufungsgericht festgesetzt. Eine Rückzahlungspflicht des Beschwerdeführers entfällt.