5 2023 (Nichtgewährung des vorzeitigen Strafvollzugs) ab (Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 23 187 vom 10. August 2023). 4.3 Mittlerweile wurde der Beschwerdeführer erstinstanzlich verurteilt. Eine Befragung der beiden Opfer, welche bereits im Vorverfahren mehrfach einvernommen worden waren, fand auch im erstinstanzlichen Hauptverfahren statt. Das Berufungsverfahren stellt keine Wiederholung des erstinstanzlichen Verfahrens dar, sondern knüpft an dieses an und baut darauf auf. Entsprechend regelt Art.