Mit Verfügung vom 13. Dezember 2023 wies das Regionalgericht den Antrag des Beschuldigten auf Bewilligung des vorzeitigen Strafantritts ab. Dagegen reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 22. Dezember 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein und beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügungen sowie die Gutheissung seines Gesuchs um vorzeitigen Strafvollzug, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Das Regionalgericht beantragte am 8. Januar 2024 die Abweisung der Beschwerde.