1. Der Beschuldigte wurde mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht oder Vorinstanz) vom 1. Dezember 2023 u.a. schuldig erklärt des gewerbsmässigen Menschenhandels, der mehrfachen Förderung der Prostitution, der Vergewaltigung sowie der Drohung und deswegen zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und einer Landesverweisung von 14 Jahren verurteilt (pag. 19 131 ff. Akten Regionalgericht). Zudem wurde beschlossen, dass der Beschuldigte in Sicherheitshaft belassen wird (pag. 19 144 Akten Regionalgericht).