2023, N. 4 f. zu Art. 397 StPO; vgl. auch KELLER in: Kommentar zu Schweizerischen Strafprozessordnung StPO, 3. Aufl. 2020, Rz. 7 zu Art. 397 StPO). Vorliegend erscheint der Fall spruchreif und ein kassatorischer Entscheid würde einen formalen Leerlauf bedeuten, weshalb die Beschwerdekammer reformatorisch entscheidet. Dem Beschwerdeführer wird wie erwähnt alle vier Wochen ein 30- minütiges Telefonat bzw. wahlweise Videotelefongespräch mit seiner Ehefrau und seiner fünfjährigen Tochter bewilligt.