3.3 Der Beschwerdeführer bringt dagegen vor, dass gestützt auf die Empfehlungen der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren vom 17. November 2023 dem persönlichen Kontakt zwischen inhaftierten Personen und Kindern besonderer Stellenwert zukomme und Telefonate und Videotelefonate in allen Haftstufen möglich sein sollten. Im Rahmen der Prüfung der Besuchsbewilligung habe die Staatsanwaltschaft die genannte Interessensabwägung bereits zugunsten des Kindes vorgenommen.