Schliesslich könne im Unterschied zu nicht überwachten Besuchen von Angehörigen bei nicht überwachten Telefongesprächen oder Videotelefongesprächen nicht kontrolliert werden, welche Personen überhaupt am Telefon- oder Videogespräch teilnähmen. Dies generiere auch mehr Möglichkeiten für Kollusionshandlungen für sämtliche sich gleichzeitig mit dem Be-