Schliesslich reichte der Beschwerdeführer am 25. Januar 2024 nochmals eine Ergänzung ein, von welcher mit Verfügung vom 26. Januar 2024 Kenntnis genommen und gegeben wurde. Mit Verfügung vom 23. Februar 2024 ersuchte die Verfahrensleitung das Zwangsmassnahmengericht von Amtes wegen um Zustellung des ergangenen Entscheids betreffend Verlängerung der Untersuchungshaft vom 14. Februar 2024. Das Zwangsmassnahmengericht stellte den Entscheid am 23. Februar 2024 vorab per E-Mail und am 26. Februar 2024 per Post zu.