Am 19. Januar 2024 nahm und gab die Verfahrensleitung Kenntnis von der Eingabe der Staatsanwaltschaft und gab erneut Gelegenheit zur Einreichung abschliessender Bemerkungen. Daraufhin reichte der Beschwerdeführer am 22. Januar 2024 eine weitere Eingabe ein. Mit Verfügung vom 23. Januar 2024 wurde den Parteien ein letztes Mal Gelegenheit gegeben, allfällige abschliessende Bemerkungen einzureichen. Schliesslich reichte der Beschwerdeführer am 25. Januar 2024 nochmals eine Ergänzung ein, von welcher mit Verfügung vom 26. Januar 2024 Kenntnis genommen und gegeben wurde.