Mit Verfügung vom 19. Dezember 2023 wurde das Gesuch um Telefon- bzw. Videotelefoniebewilligung abgewiesen. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 22. Dezember 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und stellte folgende Rechtsbegehren: Anträgen 1. Die angefochtene verfahrensleitende Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern vom 19. Dezember 2023 sei aufzuheben.