1. Die regionale Staatsanwaltschaft Berner-Jura Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter/Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Seit dem 10. August 2023 befindet er sich in Untersuchungshaft. Mit Gesuch vom 15. Dezember 2023 ersuchte der Beschwerdeführer um Bewilligung, mit seiner Ehefrau E.________ und seiner Tochter F.________ telefonieren bzw. videotelefonieren zu können. Mit Verfügung vom 19. Dezember 2023 wurde das Gesuch um Telefon- bzw. Videotelefoniebewilligung abgewiesen.