Mit der Staatsanwaltschaft ist damit im Einzelnen von einem kostspieligen Unterhalt auszugehen (vgl. dazu auch Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 21 253 vom 31. August 2021 E. 5.2). 6.2.4 Zu prüfen ist schliesslich die Verhältnismässigkeit der vorzeitigen Verwertung. Die Beschwerdekammer gelangt zum Schluss, dass die vorzeitige Verwertung dazu geeignet ist, die aktuellen Unterhaltskosten sowie den Wertzerfall und das Risiko von Standschäden zu minimieren, gleichzeitig aber den Geldwert der Fahrzeuge im Hinblick auf den Endentscheid zu sichern. Anders als der Beschwerdeführer vorbringt, ist kein milderes Mittel ersichtlich.