In Anbetracht der Gesamtumstände scheint die unbestritten gebliebene Schätzung der Staatsanwaltschaft, wonach nicht vor ca. zwei Jahren mit einem erstinstanzlichen Urteil gerechnet werden kann, nicht abwegig. Unter Einbezug der bisher bereits entstandenen Lagerkosten von CHF 1’000.00 pro Fahrzeug würden sich die weiteren Lagerkosten somit auf mindestens CHF 5’800.00 pro Fahrzeug belaufen.