Mit Verweis auf die zitierte Rechtsprechung (E. 4 hiervor) hängt die Frage, ob im konkreten Fall ein kostspieliger Unterhalt im Sinne des Gesetzes vorliegt, vom Verhältnis des Werts der beschlagnahmten Güter zu den Lagerkosten ab, wobei der Dauer des Unterhalts ebenfalls Rechnung getragen werden muss. Nach dem Gesagten belaufen sich die monatlichen Lagerkosten auf CHF 200.00 pro Fahrzeug.