Wie den Akten entnommen werden kann, handelt es sich bei allen drei vorzeitig zu verwertenden Autos um ältere Fahrzeuge der Oberklasse. Der Pininfarina wurde im Jahr 1984 erstmals in Verkehr gesetzt. Die Inverkehrsetzung des Ferraris erfolgte 1998, die des Jeeps Grand Cherokee im Jahr 2016 (Akten W 23 188, pag. 07 900 010-012). Dass einmal in Verkehr gesetzte Fahrzeuge einem stetigen – wenn auch degressiven – Wertverlust unterliegen, ist gerichtsnotorisch bzw. entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung (Beschlüsse des Obergerichts des Kantons Bern BK 23 63 vom 30. Mai 2023 E. 4.1;