Es ist daher von einem kostspieligen Unterhalt auszugehen. Hinzu kommen der betragsmässig schwierig zu schätzende Wertverlust und mögliche Standschäden den die Fahrzeuge erleiden würden, wenn sie für weitere zwei Jahre eingelagert bleiben. 2.6 Angesichts dieser Ausgangslage liegt eine vorzeitige Verwertung der drei Fahrzeuge im Interesse des Halters, da der wertbeständige Erlös als Haftungssubstrat an die Stelle des verwerteten Fahrzeugs tritt.