05 002 013 und 05 003 001-002). In der Folge gab der Beschwerdeführer bekannt, dass er sich anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 4. Februar 2024 zu den Vorwürfen äussern werde (Akten W 23 188, pag. 05 003 003). Darüber hinaus konnte sich der Beschwerdeführer zur beabsichtigten vorzeitigen Verwertung der am 21. August 2023 beschlagnahmten Fahrzeuge äussern (Akten W 23 188, pag. 07 900 016-017 und 07 900 026-027).