CHF 24 Mio. belaufe. Gleichzeitig wurde ihm eine Auflistung der mutmasslich unrechtmässigen Überweisungen zugstellt und Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme geben (Akten W 23 188, pag. 05 002 001-002 und 005-012). Nachdem die amtliche Verteidigung der Staatsanwaltschaft mit Schreiben vom 21. November 2023 mitgeteilt hatte, dass es dem Beschwerdeführer mangels Gewährung vollständiger Akteneinsicht nicht möglich sei, Stellung zu beziehen, wurde ihm am 27. November 2023 Einsicht in die gesamten Akten gewährt und erneut Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben (Akten W 23 188, pag. 05 002 013 und 05 003 001-002).