10 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'000.00, werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. 3. Der Beschuldigten 2 wird vom Kanton Bern eine Entschädigung von CHF 800.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 4. Weitere Entschädigungen werden nicht gesprochen.