Zwar geht aus dem psychologischen Fachgutachten vom 31. Juli 2023 hervor, dass der Schluss gezogen werden müsse, das Klima bei der Beschwerdeführerin daheim sei keineswegs so gewalttätig, angstbesetzt und vernachlässigend gewesen, wie dies von der Tochter gegenüber der Beschuldigten 5 und der Lehrerin dargestellt worden sei. Der Gutachter ging auch davon aus, dass die Tochter Lügengeschichten erzähle (vgl. zum Ganzen: S. 129 f.). D.h. aber gerade nicht, dass die Angaben der Beschuldigten 5 absichtlich falsch, aufgebauscht oder unnötig dramatisierend waren.