Weiter bestehen auch keine Hinweise auf einen Amtsmissbrauch durch die Beschuldigte 5. Ihre E-Mail vom 19. Dezember 2022, in welcher sie von physischer und psychischer Gewalt der Beschwerdeführerin gegen ihre Tochter berichtet, stützt sich auf Angaben der Tochter der Beschwerdeführerin. Zwar geht aus dem psychologischen Fachgutachten vom 31. Juli 2023 hervor, dass der Schluss gezogen werden müsse, das Klima bei der Beschwerdeführerin daheim sei keineswegs so gewalttätig, angstbesetzt und vernachlässigend gewesen, wie dies von der Tochter gegenüber der Beschuldigten 5 und der Lehrerin dargestellt worden sei.