6 ralstaatsanwaltschaft verwiesen werden. So wurde im Bericht zum begleiteten Besuch zwischen Mutter und Tochter vom 22. September 2023 festgehalten, dass die Tochter im Anschluss an das Treffen gesagt habe, die Beschwerdeführerin habe ihr zwischendurch beim Kuscheln wieder Sachen ins Ohr geflüstert, die ihr nicht gefallen hätten (Beilage 13 der Strafanzeige; Akten EO 23 16948).