Der Beschwerdeführerin wird vorgeworfen, ihre Tochter trotz entgegenstehender behördlicher Anweisungen dazu angestiftet zu haben, zu ihr nach I.________ (Örtlichkeit) zu fliehen. In einem solchen Verhalten sehen die Beschuldigten 1, 3 und 4 die Verursachung eines massiven Loyalitätskonflikts, was eine gravierende Gefährdung des Kindswohls darstelle (vgl. KESB-Entscheid vom 17. Oktober 2023 Ziffer II., 21).