Es müsse davon ausgegangen werden, dass sie bewusst zum Schaden der Beschwerdeführerin gehandelt hätten, worin ein Amtsmissbrauch erblickt werden könne. Gegen die Beschuldigte 5, Beiständin der Tochter der Beschwerdeführerin, werden der Vorwurf des Amtsmissbrauchs und des Erschleichens einer falschen Beurkundung erhoben. Dies im Zusammenhang mit der E-Mail der Beschuldigten 5 vom 19. Dezember 2022, in welcher sie der KESB Bericht über ein Gespräch mit der Tochter der Beschwerdeführerin erstattet und superprovisorisch den Antrag auf Fremdplatzierung gestellt hat.