3. Den Vorwürfen gegen die fünf Beschuldigten liegt ein Kindesschutzverfahren bei der KESB zu Grunde. Die Vorwürfe gegen die Beschuldigten 1, 3 und 4 stehen in Zusammenhang mit ihrem Entscheid vom 17. Oktober 2023, mit welchem u.a. verfügt wurde, dass die Tochter der Beschwerdeführerin zum Kindsvater umplatziert werde. Zudem wurde das Besuchsrecht der Beschwerdeführerin geregelt und vorsorglich bestätigt, dass der Beschwerdeführerin das Aufenthaltsbestimmungsrecht über ihr Kind entzogen sei.