Darin beantragte sie, Dispositiv-Ziffer 1 sei aufzuheben, die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, gegen die fünf Beschuldigten sowie gegebenenfalls weitere involvierte Personen ein Strafverfahren zu eröffnen, Dispositiv-Ziffer 3 sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, die notwendigen Untersuchungsmassnahmen zur Sachverhaltsabklärung vorzunehmen. Weiter sei auf die Auferlegung von Verfahrenskosten für die Beschwerde zu verzichten (ein Antrag um unentgeltliche Rechtspflege werde nachgereicht) und es seien die Vorakten der Staatsanwaltschaft beizuziehen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge.