Dagegen reichte die Strafklägerin (nachfolgend: Beschwerdeführerin), vertreten durch Rechtsanwalt Dr. H.________, am 20. Dezember 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein. Darin beantragte sie, Dispositiv-Ziffer 1 sei aufzuheben, die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, gegen die fünf Beschuldigten sowie gegebenenfalls weitere involvierte Personen ein Strafverfahren zu eröffnen, Dispositiv-Ziffer 3 sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, die notwendigen Untersuchungsmassnahmen zur Sachverhaltsabklärung vorzunehmen.