Mit Verfügung vom 1. Dezember 2023 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen die Beschuldigten 1 bis 4 (Behördenmitglieder der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) wegen Verleumdung/übler Nachrede, Amtsmissbrauchs und Urkundenfälschung im Amt sowie gegen die Beschuldigte 5 (Beiständin) wegen Erschleichens einer falschen Beurkundung und Amtsmissbrauchs nicht an die Hand (Dis- positiv-Ziffer 1). Zudem wies die Staatsanwaltschaft den Beweisantrag auf Hausdurchsuchung in den Räumlichkeiten der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (nachfolgend: KESB) ab (Dispositiv-Ziffer 3).